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Umsetzungsplanung

Nachdem der/die Standort(e) und dessen/deren Ausgestaltung feststeht, kann die konkrete Umsetzungsplanung gestartet werden. In diesem Schritt müssen die Handels-/Dienstleistungsbetriebe, die die geplante Ladezonen nutzen würden bei der Stadtverwaltung einen Antrag stellen und ihren Bedarf für eine Ladezone darlegen. In weiterer Folge wird der Antrag von der Polizei geprüft, gefolgt von einer mündlichen Verhandlung zwischen relevanten Magistratsabteilung, der Polizei und dem/der Antragsteller:in. Sofern alle Voraussetzungen für die Errichtung einer Ladezone erfüllt sind, wird eine Verordnung für die Errichtung der Ladezone von der zuständigen Magistratsabteilung erteilt.

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Eine strategische Planung entlang von eruierten Bedarfen anstatt der situativen (nach Einzelantrag) Verordnung von Ladezonen kann Nutzungskonflikte vermeiden und eine effizientere Nutzung ermöglichen.

Quellen: Siedl, 2023